Neben der klassischen Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen für Anlagentechnik und Gebäudemaßnahmen (wie bspw. den Einbau einer Wärmepumpe) lassen sich zusätzlich auch die Kosten für dazugehörige Planungs- und Baubegleitungskosten mit bis zu 50% fördern!
Ja, auch bei Nicht-Wohngebäuden wird unsere Dienstleistung bezuschusst. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, jedoch auf maximal 20.000 Euro.
Gefördert werden unter anderem die Planung und Ausschreibung zur Modernisierung veralteter fossiler Energieerzeuger gegen GEG-konforme Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletkessel etc. sowie die Berechnung des hydraulischen Abgleich nach ZVSHK Fachregel Verfahren B.
Weitere Förderbare Leistungen sind:
